1. Sachleistungen
2. Leistungskomplexe der Sachleistungen
3. Pflegegeld
4. Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld
5. Zusätzliche Leistungen aus dem Leistungsergänzungsgesetz
6. Verhinderungspflege
7. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
8. Wohnungsumbauten
9. Menschen in neuen Wohnformen
10. Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
11. Pflegekurse
12. Individuelle Schulungen zu Hause

Sachleistungen

Sachleistungen meinen den Einsatz von Fachpflegekräften, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der Pflegebedürftige erhält also kein bares Geld, sondern den Gegenwert in Form von Pflege.

Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 420 Euro monatlich.

Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 980 Euro monatlich.

Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 1.470 Euro monatlich.

Bei besonderen Härtefällen bis zu 1.918 Euro monatlich.

Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, gibt es ein anteiliges Pflegegeld für die zusätzliche Betreuung.

Leistungskomplexe der Sachleistungen

Das System der Pflegeversicherung, nachdem die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingeordnet werden, scheint auf den ersten Blick kompliziert.

Die einzelnen so genannten Leistungskomplexe entsprechen den einzelnen Tätigkeiten, die bei der Pflege erbracht werden. Die Preise für diese Leistungskomplexe sind von der Pflegeversicherung festgelegt.

Der pflegebedürftige Kunde entscheidet, was er an pflegerischer Leistung benötigt und wie häufig am Tag oder in der Woche. Das wird zwischen dem Pflegekunden und dem ambulanten Pflegedienst auch so in einem Vertrag festgehalten.



Nr. Tätigkeit Punkte Preis €
 1 Kleine Toilette d.h. Teilwaschen, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes. 270 11,48
 2 Kleine Toilette  ohne  Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes. 230 9,78
 3 Grosse Toilette d.h. Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes. 440 8,70
 4 Grosse Toilette ohne Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes. 380 16,15
 5 Lagern / Betten, Mobilisierung. 110 4,68
 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hilfe beim Essen und Trinken, Mundgerechtes zubereiten, Portionsgerechte Vorgabe. 270 11,48
 6a Zwischenmahlzeit 100 4,25
 7 Sondenkost 200 8,50
 8 Darm- und Blasenentleerung 120 5,10
 8a Darm- und Blasenentleerung „kleine Hilfe“ 60 2,55
 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, An- und Auskleiden, Treppensteigen. 120 5,10
 10 Begleitung außer Haus d.h. kein Spaziergang oder Kultur. Max. 3 x Mon. 600 25,50
 11 An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe 80 3,40
 12 Reinigung der Wohnung .Max 6xwchtl. Max. 2600 Punkte / Mon. 100 4,25
 13 Wechseln und Waschen der Wäsche .Max 6xwchtl. Max 300/Wo, max 1300/Mon. 50 2,13
13a Wechseln der Bettwäsche 55 2,34
 14 Einkaufen. Max 6xwchtl. Woche Max 1560 Punkte/Mon. 60 2,55
 15 Zubereitung einer warmen Mahlzeit. Spülen. 270 11,48
 16 Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit, Spülen
1. Einsatz
2. Einsatz
Bei Essen auf Rädern für den 3. Einsatz

80
70
60

3,40
2,98
2,55
 17 Beratungsgespräch § 37,3 Pflegestufe I+II   16,00
                                       Pflegestufe III   20,45
18 Erstbesuch 400 17,00
19 Hausbesuchspauschale, Max 2 x täglich   3,71
20 Hausbesuchpauschale in Servicehäusern, betreutes wohnen,1 x täglich   1,49
  10 % Zuschlag für Sonn - und Feiertage und 22:00 Uhr – 06:00 Uhr    

Pflegegeld

Lässt sich der Pflegebedürftige durch private Pflegepersonen - also durch die Familie, Nachbarn oder Freunde - betreuen, so erhält er ein monatliches Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:

Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 215 Euro monatlich.

Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 420 Euro monatlich.

Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 675 Euro monatlich.

Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, muss bei Pflegegeldbeziehern in regelmäßigen Abständen eine Vertrags-Pflegeeinrichtung vorbeischauen. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse:

Bei der Pflegestufe 1 und 2 muss so ein Beratungssatz einmal je Halbjahr erfolgen und bei Pflegestufe 3 einmal je Vierteljahr.

Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld

Ein Pflegedienst leistet einen Teil des Pflegeumfangs innerhalb der Sachleistung, der restliche Betrag der jeweiligen Pflegestufe wird ausgezahlt.

Zusätzliche Leistungen aus dem Leistungsergänzungsgesetz

Diese können in Anspruch genommen werden von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Bis zu 1200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2400 Euro (erhöhter Beitrag) im Kalenderjahr stehen zur Verfügung.

Es muss hierfür ein Hilfebedarf bei der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung dauerhaft bestehen. Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

  • Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
  • Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
  • Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
  • Zätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
  • Im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
  • Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
  • Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen
    als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
  • Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses,
    herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen
    Alltagsleistungen geführt haben;
  • Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
  • Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
  • Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
  • Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
  • Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund
    einer therapieresistenten Depression.

Stellt der Gutachter wenigstens in zwei der o.a. Bereichen eine Einschränkung fest, ist die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt.

 

Verhinderungspflege

Erkrankt die Pflegeperson – z.B. der pflegende Angehörige - oder fährt in den wohlverdienten Urlaub,
kann der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr eine so genannte Ersatzpflege beantragen.

Wird die Pflege in diesem Zeitraum von einem Pflegedienst übernommen, zahlt Ihre Pflegekasse
bis zu 1.470 Euro pro Kalenderjahr – ZUSÄZLICH ZU DEN ZAHLUNEN FÜR DIE PFLEGESTUFE!

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Damit Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel – zum Beispiel: Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.

Technische Hilfen dienen der Erleichterung der Pflege, zum Beispiel der Körperpflege, oder der Erleichterung der selbständigen Lebensführung. Sie werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, muss der Bedürftige sich an den Kosten in Höhe von 10 Prozent - höchstens bis aber bis zu 25 Euro - beteiligen. Von der Zuzahlung zu technischen Hilfen können sozial Schwache befreit werden –Härtefallregelung.

Zum Verbrauch bestimmter Hilfsmitteln sind Einmalartikel. Die Pflegekasse übernimmt hier die Kosten von bis zu maximal 31 Euro pro Monat (saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel).

Wohnungsumbauten

Umbaumaßnahmen in der Wohnung, die die Pflege erleichtern oder dem Betroffenen ein selbständigeres Leben ermöglichen, werden von der Pflegekasse mit bis zu 2.557 Euro übernommen.
Der Pflegebedürftige muss sich mit einem Eigenanteil von 10 Prozent an den Umbaumaßnahmen beteiligen. Dieser Betrag darf aber die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen des Pflegebedürftigen nicht überschreiten.

Menschen in neuen Wohnformen

Pflegebedürftige Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, haben ebenso wie Patienten in Privathaushalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege.

Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen

Tritt die Versicherungspflicht in Kraft, übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung für die Pflegepersonen. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • Die Pflege an wenigstens 14 Stunden pro Woche ausgeübt wird
  • Die Vergütung für die Pflegetätigkeit das Pflegegeld nicht übersteigt und
  • Die Pflegeperson nicht mehr als 30 Std. wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe des Pflegebedürftigen und den wöchentlichen Pflegestunden.

 

Pflegekurse

Um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Pflegesituation zu verbessern werden Pflegekurse kostenlos angeboten.

In den Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen notwendig und hilfreich sind. Pflegekurse bieten:

  • Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen
  • Hilfe beim Abbau von Versagensängsten
  • Kontakt zu anderen Pflegepersonen
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Spezial- und Kompaktkurse

 

Individuelle Schulungen zu Hause

Diese Schulungen sind ein spezieller Service für pflegebedürftige und pflegende Angehörige und werden von speziellen Fachkräften von einigen Pflegediensten angeboten – auch vom Mobilen Pflegeservice Kiel.

Sie haben die Möglichkeit, sich von speziell qualifizierten Pflegefachkräften in Ihrer häuslichen Umgebung zur pflegerischen Situation kostenlos beraten und schulen zu lassen. In bestimmten Fällen ist dies notwendig, um zum Beispiel bestimmte Pflegetätigkeiten oder den Gebrauch von speziellen Hilfsmitteln vor Ort zu erlernen.

Während einer Beratung können die Pflegepersonen gemeinsam mit der Pflegefachkraft die individuellen Problembereiche der häuslichen Pflegesituation besprechen. Sie können gemeinsam zu Lösungen oder zumindest Lösungsansätzen für Ihre spezielle Lage kommen.

Die Fachkräfte können unter anderem Anregungen und Hilfestellungen für die spezifische Pflegesituation im Haushalt geben, beispielsweise über

  • Ernährungsmethoden
  • Transfermethoden (wie vom Bett in den Rollstuhl)
  • Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
  • Rückenschonendes Arbeiten und vieles mehr
  • Überleitungspflege