Wir haben unter dieser Rubrik eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die sehr nützlich sein können für Menschen, die pflegebedürftig sind oder ambulante Pflege organisieren möchten – Angehörige und / oder gesetzliche Betreuer.

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Die Pflegeversicherung hält einige Leistungen für Pflegebedürftige vor.
Diese haben wir unter dem folgendem Link für Sie bereit gestellt.

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Alle Leistungen der Krankenversicherung in der häuslichen Krankenpflege bedürfen einer ärztlichen Anordnung und der Genehmigung der Krankenkasse. Hierfür müssen dementsprechende krankheitsbedingte Diagnosen vorliegen.

Behandlungspflege
Sie dient dazu, die ärztliche Behandlung abzusichern.
D.h. zum Beispiel, dass Medikamente verabreicht werden, Injektionen gegeben oder Verbände gewechselt werden.

Krankenhausvermeidungspflege
Sie dient dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder sogar zu verhindern.

Haushaltshilfe
Sie ist vorwiegend für Schwangere und Mütter mit Kleinkindern vorgesehen, die aufgrund einer Erkrankung oder Unfalles den Haushalt nicht weiterführen und die Kinder nicht ausreichend versorgen können.

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Wenn eine haushaltsführende Person so erkrankt, dass der Haushalt (vorwiegend mit Kindern) nicht weiter geführt werden kann, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.


  • Dies betrifft vor allem Mütter
  • Mütter, die ein komplizierte Schwangerschaft haben und sich schonen müssen
  • Mütter, die eine schwierige Geburt hatten und sich erholen müssen
  • Mütter von Zwillingen und Drillingen oder mehr

Ihr Arzt – Gynäkologe oder Ihr Hausarzt - stellt Ihnen hierfür eine Verordnung aus. Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

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Diese Hilfe wird Personen gewährt, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit oder Behinderung und Unterstützung benötigen. Sie wird in zwei Leistungsarten aufgeteilt:

„Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“

Hilfe zur Pflege

Dies können pflegebedürftige Personen beanspruchen, bei denen die Leistungen der Pflegekasse laut Gutachten des MDK's, dem erforderlichen tatsächlichen Hilfebedarf nicht entsprechen. Voraussetzung ist eine niedrige Einkommens- und Vermögensgrenze.

Wenn dieses gewährt wird, so entspricht die Leistungserbringung dem System der Pflegekasse. Leistungen aus der Pflegeversicherung

Es muss hierfür bei dem örtlichen Sozialamt ein Antrag gestellt werden. Anspruch besteht ab dem Antragsstellungstermin.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.

Die Hilfe soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden, wenn durch sie die Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung nicht vermieden oder verzögert werden kann.

Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit.

Die Hilfe kann auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen gewährt werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.

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Pflegebedürftigkeit hat fast immer einen Vorlauf. Der heißt Hilfebedürftigkeit.

Wenn Menschen frühzeitig Hilfen ins Haus holen, dann kann man Pflegebedürftigkeit zeitlich teilweise weit hinausschieben, wenn nicht sogar von der Intensität her verhindern!

  • Viele Stürze in dem eigenen Haushalt könnten verhindert werden, bzw. durch einen Hausnotruf von den Folgen her weniger schlimm ausfallen
  • Unfälle im Haushalt, die auf Überforderung beruhen können einfach verhindert werden. Z.B. mit 90 Jahren selbst Fenster zu putzen oder das Treppenhaus reinigen muss nicht sein.
  • Unterversorgung ist auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen, selbst als vertrauter Angehöriger. Dass aber eine „Austrocknung“ = Dehydration sich bei älteren Menschen schleichend einstellt und zum Teil bleibende Schäden nach sich zieht, ist den meisten nicht bekannt
  • Dass wirklich regelmäßig die notwendigen Medikamente eingenommen werden und zwar die richtigen und auch nicht zu viel, ist Basis für jede Therapie.
  • Das jemand regelmäßig nach dem Rechten schaut wirkt häufig wunder – es bietet eine Verlässlichkeit in der Vertrautheit, die für uns Menschen einfach wichtig ist.

Das sind nur einige Beispiele aus dem täglichen Alltag von Menschen, die etwas betagter sind. Angehörige können, auch wenn sie es wollen, meist den Bedarf der Hilfe und Betreuung nicht nachkommen.

All das oben Aufgeführte lässt sich entweder komplett verhindern oder zumindest auf ein Minimum des Risikos reduzieren!

Hierzu bedarf es vor allem zwei Aspekte bei dem Hilfebedürftigen und auch bei seinen Angehörigen:

  1. Einsicht, dass der Zeitpunkt gekommen ist, sich kontinuierliche Unterstützung zu holen.
  2. Bereitschaft hierfür Geld auszugeben.

Wenn der beginnenden Hilfebedürftigkeit professionell nachgekommen wird, lassen sich viele drastische Folgen verhindern. Die Fachleute hierfür sind ambulant arbeitende Teams der Alten-, der Haushalts- und der Krankenhilfe, die ganzheitlich arbeiten. Dass heißt, gleichzeitig den Menschen, den leeren Kühlschrank, die Medikamente und auch Risiken im Haushalt sehen können.

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Das Thema weckt häufig Empfindlichkeiten. Es ist in der BRD aber sehr gut gesetzlich im Sinne des Betreuten geregelt. Auf dieser Seite haben wir einige ausgewählte Gesetzestexte zum lesen bereit gestellt. Sie sollen eine grobe Orientierung zum Betreuungsrecht geben.

Sobald ein Mensch sich nicht mehr wirklich um seine Angelegenheiten kümmern kann, macht es Sinn eine gesetzliche Betreuung zu bestellen.

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Pflege verlangt den Menschen viel ab. Zeitlichen Aufwand. Kraft. Nerven. Das kann zur Belastung werden, körperlich und seelisch. Für die Pflegebedürftigen selbst. Für ihre Angehörigen oder Nachbarn. Für ehrenamtliche Helfer und Sozialarbeiter. Für Ärzte und Betreuer. Das Pflegenottelefon ist eine neutrale Anlaufstelle für alle, die das Gefühl haben, dass ihnen ihre Sorgen über den Kopf wachsen.

Unter der Telefonnummer 01802 - 494847 können Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte in Schleswig-Holstein neutralen Rat und Hilfe bekommen. Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten geben Tipps zu allen kritischen Pflegesituationen. Auf Wunsch werden die Anrufer an lokale Einrichtungen weitervermittelt, die konkret helfen können.

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Der Vollmachtgeber berechtigt und verpflichtet einen Vollmachtnehmer die in der Vollmacht genannten Aufgaben zu erfüllen. Sinnvoll ist die Abfassung eines Auftrags-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrages, der Grundsätzliches zur Vollmacht regelt. Dem schließt sich dann die Vorsorgevollmacht an. Die Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beinhalten. Sie ist eine Alternative zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 1904 und 1906 BGB).

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Hausnotruf bietet durch Sicherheit mehr Lebensqualität und unterstützt ein selbstbestimmtes Leben zu Hause! Durch ein Hausnotrufsystem können Sie ein so genanntes Betreutes Wohnen ersetzen, da diese auch nicht mehr Sicherheit bieten können.

Unter Hausnotruf oder Rufhilfe versteht man ein auf der Telefontechnik basierendes System, das es allein stehenden alten oder behinderten Menschen möglich macht, in Notfällen Hilfe zu rufen.

Den Menschen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen.

Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Notrufsender, kann aber etwa auch ein Sensor sein, der auf Sturz reagiert.

Es gibt sehr viele Hausnotruffanbieter. Sie haben alle unterschiedliche Leistungen und auch Preise. Lassen Sie sich Informationsmaterial zukommen.  Fragen Sie solange bis alle Antworten gegeben sind. Vergleichen Sie in Ruhe.

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Der erste Schritt auf der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst ist eine allgemeine Beratung, wie sie allgemein angeboten werden.
Um verschiedene Angebote vergleichen und eine Vorauswahl treffen zu können, empfiehlt es sich, zunächst mehrere Dienste zu kontaktieren und um Informationsmaterial zu bitten. Diese Auskunft sollte über die angebotenen Pflegeleistungen Informationen geben, außerdem eine Preisliste und möglichst auch ein Muster des Pflegevertrags enthalten.
Ein Besuch der Dienste, die in Frage kommen und ein ausführliches persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern vermittelt neben detaillierten Informationen auch einen Eindruck von der menschlichen Atmosphäre der Einrichtung.
Ein Pflegedienst sollte über dieses Erstgespräch hinaus zu einem kostenlosen und unverbindlichen Hausbesuch bereit sein. Neben der fachlichen ist die menschliche Qualifikation der ambulanten Pflegekräfte entscheidend.
Die Sympathie zwischen den Betreuern, den Betreuten und ihren Angehörigen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gut funktionierende Zusammenarbeit in der häuslichen Pflege.

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